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Geschrieben von: JWM am 26.02.2005
Tim Koesling -
Koesling Anderson LEBG mbH, Dahlenwarsleben
Die Agrarreform des Jahres 2004 wird eine grundlegende Veränderung der gesamten Agrarproduktion mit sich bringen. Nach dem Grundsatz der Entkopplung wird in allen EU-Ländern, unabhängig, ob das Standardmodell einer Betriebsprämie, das Ausnahmemodell einer einheitlichen Flächenprämie oder eine Kombination aus beiden Modellen gewählt wurde, Transferzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Flächen und das Offenhalten der Landschaften zahlen und nicht mehr an die Produktion von landwirtschaftlichen Produkten gekoppelt sein.
Dies führt auch zu neuen Wettbewerbsfähigkeiten von Produktionsverfahren innerhalb eines Betriebes und mit fortschreitender Umsetzung der Agrarreform wird sich in jedem Betrieb ein neues Optimum einstellen. Agrarökonomen diskutieren zur Zeit noch heftig, ob die entkoppelten Flächenprämien in den Verfahrensvergleich einbezogen werden sollen. Diese theoretische Frage ist besonders interessant für den Verfahrensvergleich bei der Grundfutterproduktion, bei der eine interne Verwertung unterstellt wird und wo auch Verfahren mir klarer Definition der Nutzungskosten (Ackerland) mit Verfahren mit schwerer definierbaren Nutzungskosten (Grünland) verglichen werden müssen.
In den zurückliegenden Jahren wurde eine Verzerrung im Wettbewerb von Grundfutterverfahren durch die Prämierung der Grande-Cultures, wie Mais und Ganzpflanzensilage vollzogen. Keine Prämie gab es für absolutes Grünland, aber auch für Ackerflächen, die für Luzerne oder Ackergrasproduktion genutzt wurden. Diese Verzerrung wird mit der Agrarreform nunmehr aufgehoben. Ab dem nächsten Jahr kann die volle Ackerprämie, unabhängig von der jeweiligen Flächennutzung auf Acker oder Grünland aktiviert werden, nachdem das einzelbetriebliche Prämienvolumen aufgrund historischer Werte ermittelt wurde. Zusätzlich erhalten die Betriebe für absolutes Grünland, d. h. Flächen, die in den Jahren 1998 - 2003 ununterbrochen für den Gras- oder Kleegrasanbau genutzt wurden, die sogenannte "Grünlandprämie". Diese Grünlandprämie wird zum Ende der Reformperiode auf die volle Ackerprämie aufgestockt. Insofern gilt nun im Verfahrensvergleich nicht mehr die künstliche Unterscheidung von Verfahren auf prämienberechtigter Fläche mit Verfahren auf nicht prämienberechtigter Fläche bzw. Kulturen, die auf Ackerfläche angebaut werden, die aber nicht zu den Grande-Culture gehören. Die bisherigen großen Wettbewerbsunterschiede werden sich somit deutlich relativieren.
In der Unternehmensführung und
Beratung ostdeutscher Betriebe ist es üblich, Produktionsverfahren auf Vollkosten abzurechnen. Dies wird auch im Futterbauverfahren so durchgeführt, da diese Betrachtung ein Vergleich eines selbst erzeugten Futtermittels mit einem zugekauften ermöglicht und auch einen Betriebszweig, z. B. Rinderhaltung und Ackerbau ökonomisch genauso betrachtet, als ob er ein eigenständiger Betrieb wäre.
Die Auswertungen der Vollkosten je Nährstoffeinheit verschiedener Futteranbauverfahren ergab bisher regelmäßig, dass Silomais einen deutlichen Wettbewerbsvorsprung vor allen anderen Verfahren hatte. Das lag zum einen an den hohen Nährstofferträgen des Silomaises, aber zum anderen an den mittleren Arbeitserledigungskosten und vor allem daran, dass die Nutzungskosten der Ackerfläche durch die Flächenprämie im wesentlichen gedeckt wurde. Diesen Vorteil genoss die Ackergrasproduktion oder die Luzerneproduktion nicht, bei der auch eine Marktfrucht verdrängt und deren Gewinnbeitrag als Nutzungskosten angerechnet werden müssen. Bei der Grundfutterproduktion auf bisher nicht prämienberechtigten Flächen, in der Regel Grassilage, wirken sich bei den Stückkosten die mittleren Nährstofferträge mit relativ hohen Arbeitserledigungskosten aus. Ohne zunächst die unterschiedlichen Eiweißgehalte der Futtermittel zu betrachten, war eine Nährstoffeinheit Maissilage 25 - 35 % billiger herzustellen als eine Nährstoffeinheit Grassilage. Noch drastischer zeigte sich das bei Luzerne und Ackergrassilage, die wegen der Nutzungskosten auf Ackerland besonders benachteiligt waren.
Die Prämienunterschiede durch die Agrarreform wird es nun nicht mehr geben, da das betriebliche Prämienvolumen, unabhängig von der Nutzung auf Acker- oder Grünlandflächen aktiviert werden kann. Einzig die zum Antrag zur Verfügung stehende Nutzfläche ist entscheidend. Die Differenz zwischen einer Nährstoffeinheit Gras- und Maissilage verringert sich dadurch um etwa 0,6 - 0,8 € pro 100 MJ. Da Grünland nun aber mit einer Mindestbewirtschaftungsauflage stillgelegt werden kann, erhebt sich die Frage, ob auch für das Grünland zukünftig Nutzungskosten zu kalkulieren sind. Die Nutzungskosten würden den Gewinnbeitrag des nächstbesten alternativen Nutzungsverfahrens abbilden, was hier möglicherweise die Stilllegung und Pflege dieses Grünlandes darstellen würde. Allerdings ist vorgesehen, eine Auflage zu erteilen, dass der Aufwuchs von Grünland mindestens alle 2 Jahre abzufahren ist, könnte es sein, dass die Prämieneinnahmen diese Pflegekosten kaum decken können. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn keine Verwertung für den Aufwuchs mehr besteht bzw. sogar Entsorgungskosten durch Kompostieren oder ähnliches anfallen. Dies spricht dafür, dass auch zukünftig die Nutzungskosten für Grünland gering bzw. sogar negativ sein werden. Das zukünftige Pachtniveau ist außerdem genau zu beobachten.
Insgesamt kann also gesagt werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Ackergras- bzw. Luzerneproduktion und der Futterproduktion auf absolutem Grünland durch die Wegnahme der Prämienvorteile für Silomais entzerrt werden und diese Futterbauverfahren deutlich wettbewerbsfähiger werden.
Wie wird sich nun dies in den Betrieben auswirken? Zu unterscheiden sind dabei verschiedene Betriebsstandorte. Milchvieh haltende Betriebe auf Ackerbaustandorten werden die absolute Preferierung der Maissilage für ihre Futterrationen zurücknehmen und physiologisch günstige Rationen aus Maissilage und einem Anteil an Gras- bzw. Luzernesilage anbauen. Betriebe auf Standorten mit Acker- und Grünland werden das umbruchfähige Grünland in ihre Ackerbaurotation einbauen, sofern die noch zu veröffentlichenden Regeln des Gründerhaltungsgebotes dies zulassen. Rotationen werden dadurch deutlich aufgelockert und profitieren in ihren Naturalerträgen davon. Auch hier wird tendenziell zukünftig eher mehr Grassilage in den Rationen eingesetzt werden. In Betrieben auf reinen Grünlandstandorten wird sich in der Grundfutterproduktion zunächst nichts ändern. Diese Betriebe profitieren allein von der zukünftigen Prämierung ihrer Grünlandflächen.
Fazit:
Die Agrarreform mit ihrer Entkoppelung nimmt der wichtigsten Futterbaukultur, dem Silomais, durch die einseitige Prämierung ein Stück an künstlicher Wettbewerbsfähigkeit. Grassilage auf Acker- oder Grünlandstandorten wird in Zukunft interessanter. Die Betriebe werden in ihrem Futterbaukonzept ein neues betriebliches Optimum kalkulieren und ausprobieren müssen.
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